Im Jahre 1989 baute der NV Ebersbach-Musbach e.V. eine Grillhütte zur Eigennutzung sowie zur Vermietung. Die Hütte liegt idyllisch gelegen am Ebersbacher Weiher am Ortsrand von Ebersbach Richtung Ried. Es gibt einen Aussengrill mit diversen Sitzmöglichkeiten sowie einen Grill im Inneren der Hütte. Ein kleiner Spielplatz rundet das Angebot ab.

Grillplatz am Holzmühleweiher in Ebersbach

Grillplatzordnung

  1. Der Grillplatz mit Schutzhütte dient als Rastplatz und Ort für geselliges Beisammensein für Wanderer, Familien und andere Gruppen.
  2. Die Benutzung ist nur nach Anmeldung beim NV Ebersbach-Musbach e.V., Ansprechpartner Frau Natascha Marxer (Mobil: 0171-6952222 ), gestattet.
  3. Die Benutzungsgebühr beträgt € 40,--. Zusätzlich ist eine Kaution von € 150,-- zu hinterlegen. Die verbindliche Reservierung bzw. die Aushändigung des Schlüssels erfolgt erst nach Bezahlung der Gebühr bei Herrn Michael Burger. Achtung: Die Kaution wird einbehalten, wenn sich die Anlage am folgenden Tag um 10.00 Uhr nicht in einwandfreiem Zustand befindet oder gegen die Grillplatzordnung verstoßen wird. Die Abnahme der Grillhütte/-platz wird durch Natascha Marxer durchgeführt. Sobald die Abnahme erfolgt ist, wird die Kaution bar oder per Überweisung zurückerstattet.
  4. Das Betreten der Anlage und die Benutzungen ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
  5. Autos oder Motorräder sind vor der Absperrung zu parken. Das Abstellen von Fahrzeugen direkt am Grillplatz ist nicht erlaubt.
  6. Brennholz muss mitgebracht werden. Das Feuermachen außerhalb der Grillstelle ist nicht erlaubt. Ebenso nicht gestattet sind Kerzen und Fackeln zur Beleuchtung in der Schutzhütte. Fenstereinsätze können gegen eine Gebühr von € 7,-- bei Frau Natascha Marxer ausgeliehen werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  7. Sachbeschädigungen müssen vom Schädiger behoben werden. Bei Nichtanmeldung des Schadens erfolgt polizeiliche Anzeige.
  8. Nicht erlaubt sind Stromaggregate und Ähnliches.
  9. Jegliche Lärmbelästigung ist zu vermeiden! Ebenso ist das Übernachten und Zelten nicht erlaubt. Verstöße gegen diese Regelung berechtigen den Narrenverein Ebersbach-Musbach e.V. oder/und die Gemeindeverwaltung Ebersbach-Musbach die Veranstaltung sofort zu beenden.
  10. Ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander, auf die Nachbarn und Nachbargrundstücke, machen Sie keinen unnötigen Lärm auf der Anlage und auf dem Heimweg.
  11. Der anfallende Müll muss vom Benutzer der Hütte selbständig entsorgt werden (dazu zählen auch Zigarettenkippen, Scherben, Kronkorken …).
  12. Grillplatzbenutzung ohne vorherige Anmeldung wird mit 150,- € Strafe geahndet.
  13. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.
  14. Der Mieter ist für die erlaubte Anzahl der Gäste (abhängig vom Inzidenz-Wert im Landkreis Ravensburg), für das Einhalten des Mindestabstands und die Einhaltung aller notwendigen Regeln/Maßnahmen der Corona-Verordnung selbst verantwortlich.
Wir danken für Ihr Vertrauen und Verständnis und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt und viel Vergnügen

Narrenverein Ebersbach-Musbach e.V.



Gemeineverwaltung Ebersbach-Musbach
Telefon: 07584-92120
www.ebersbach-musbach.de - Narrenverein Ebersbach e.V.
Grillplatzverwalterin:
Natascha Marxer
Mob. 0171-6952222
www.narrenverein-ebersbach.de

Geschirrvermietung


Der NV Ebersbach-Musbach e.V. bietet schon seit vielen Jahren auch eine Geschirrvermietung an. Dabei können insgesamt 300 Essen-, 300 Suppen- und 240 Kaffeegedecke gemietet werden.
Preise:
50 Essengedecke à 8,-- €
50 Suppengedecke à 8,-- €
30 Kaffeegedecke à 4,-- €

Das Geschirr verwaltet Dieter Reisch, Heugasse 5, 88371 Musbach (Tel.: 07525-923635).