Der Indianer
1. Anziehordnung
Das Häs soll in einem sauberen und ordentlichen Zustand sein.
Männer müssen einen kompletten Anzug haben, bei Frauen wäre ein Kleid wünschenswert.
Frauen dürfen keine Jeanshosen unter dem Kleid tragen. Dunkle Leggings oder Strumpfhosen sind empfehlenswert.
Es dürfen keine Turnschuhe getragen werden. Ausnahme: die Turnschuhe sind komplett schwarz bzw. dunkel.
Die Perücke soll ordentlich sein, es muss dazu ein Stirnband und eine Feder getragen werden. Weiterhin gehört zu jedem Häs auch eine Halskette.
Frauen können ohne Perücke springen, wenn sie mindestens schulterlanges, dunkles Haar besitzen. Sie müssen aber ebenfalls ein Stirnband und eine Feder tragen.
Krieger müssen ein Beil bei sich tragen.
Auf jedem Häs muss auf dem rechten Oberarm ein Wappen und eine Nummer aufgenäht sein.
2. Häsausleihung:Ein Hästräger, der sein Häs an ein Nichtmitglied ausleiht, haftet für daraus entstehendes Verschulden und Schäden jeglicher Art.
Hästräger, die ihr Häs verleihen, haben den Träger auf die Bestimmungen hinzuweisen und den Gruppenleiter oder den Häswart vorher in Kenntnis zu setzen. Der Gruppenleiter/Häswart muss seine Zustimmung erteilen.
3. Öffentlichkeit Das Häs darf in der Öffentlichkeit nur in der Zeit von der Maskenbefreiung bis zur Maskenverbannung getragen werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen Häser nur mit Einwilligung der Vorstandschaft auftreten.
4. SchminkfarbeVereinseigene Schminkfarben verbleiben im Duschraum! Wer zum Schminken zu spät kommt oder von zu Hause direkt zu den Umzügen fährt, kauft sich selber eine Schminkfarbe.
5. SchadensfälleBei Schadensfällen ist sofort ein Mitglied der Vorstandschaft zu verständigen. Schadensfälle können nach Ablauf einer Woche nicht mehr bearbeitet werden.
6. Verhalten bei Umzügen:Jeder Hästräger hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass Mitbürger nicht belästigt oder zu Schaden kommen.
Der übermäßige Genuss von Alkohol vor oder während der Teilnahme an Veranstaltungen ist vom Hästräger zu unterlassen.
7. Verhalten auf dem Indianerwagen:Der Aufenthalt auf dem Wagen während des Umzuges liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Bei Unfällen oder Schäden übernehmen Narrenverein und der Fahrer keine Haftung.
Jeder, der Nichtmitglieder/Zuschauer auf den Wagen bringt, hat Sorge zu tragen, dass diese Personen wieder wohlbehalten herunterkommen.
Kinder, die auf dem Wagen mitfahren, müssen unter Aufsicht eines Erwachsenen stehen.
Vereinseigener Schnaps oder Spirituosen dürfen nur während des Umzuges ausgeschenkt werden. Nach dem Umzug darf kein Schnaps mehr ausgeschenkt werden.
8. Verstöße Verstöße gegen die Häsordnung können von der Vorstandschaft unter Heranziehung von §4 der Satzung geahndet werden. Bei Ausschluss eines Mitgliedes durch die Vorstandschaft nach §4 der Satzung muss das Häs zum Zeitwert an den Verein zurückgegeben werden. Der Zeitwert wird von der Vorstandschaft festgelegt.
2. Häsausleihung:
3. Öffentlichkeit Das Häs darf in der Öffentlichkeit nur in der Zeit von der Maskenbefreiung bis zur Maskenverbannung getragen werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen Häser nur mit Einwilligung der Vorstandschaft auftreten.
4. SchminkfarbeVereinseigene Schminkfarben verbleiben im Duschraum! Wer zum Schminken zu spät kommt oder von zu Hause direkt zu den Umzügen fährt, kauft sich selber eine Schminkfarbe.
5. SchadensfälleBei Schadensfällen ist sofort ein Mitglied der Vorstandschaft zu verständigen. Schadensfälle können nach Ablauf einer Woche nicht mehr bearbeitet werden.
6. Verhalten bei Umzügen:
7. Verhalten auf dem Indianerwagen:
8. Verstöße Verstöße gegen die Häsordnung können von der Vorstandschaft unter Heranziehung von §4 der Satzung geahndet werden. Bei Ausschluss eines Mitgliedes durch die Vorstandschaft nach §4 der Satzung muss das Häs zum Zeitwert an den Verein zurückgegeben werden. Der Zeitwert wird von der Vorstandschaft festgelegt.
Die Schwendedapper
- Träger von Origialmasken müssen Zunftmitglieder und über 16 Jahre sein bzw. mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten schon ab 12 Jahren.
- Das Tragen einer Originalmaske ist nur mit dem für das laufende Narrenjahr von dem Narrenverein ausgegebenen Sprungbändel erlaubt.
- Die Ausgabe der Sprungbändel wird in der von der Vorstandschaft einberufenen Maskenversammlung vorgenommen. Es ist Pflicht der Maskenträger, an der Versammlung teilzunehmen.
- Wird ein Maskenträger in der Öffentlichkeit ohne gültigen Maskenbändel angetroffen, so kann er von der Vorstandschaft und von den Gruppenleitern als Maskenträger ausgeschlossen werden und verliert den Versicherungsschutz.
- Neuangeschaffte Masken und Häser müssen vom Masken- und Häswart überprüft werden. Er entscheidet, ob sie den Ansprüchen und Vorschriften des Narrenvereins genügen, in die Maskendatei aufgenommen und einen Maskenbändel erhalten können.
- Ein Maskenträger, der seine Originalmaske an ein Nichtmitglied ausleiht, haftet für daraus enstehendes Verschulden und Schäden jeglicher Art. Maskenträger, die ihr Häs verleihen, haben den Träger auf die Bestimmungen hinzuweisen und den Gruppenleiter vorher in Kenntnis zu setzen. Der Gruppenleiter muss seine Zustimmung erteilen. Der Verlust oder Wechsel einer Originalmaske oder eines Maskenbändels ist umgehend dem Masken- und Häswart oder dem Gruppenleiter zu melden. Häs- und Originalmaske dürfen in der Öffenlichkeit nur in der Zeit von der Maskenbefreiung bis zur Maskenverbannung getragen werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen Masken und Häs nur mit Einwilligung der Vorstandschaft auftreten.
- Verstöße gegen die Maskenordnung können von der Vorstandschaft insbesondere unter Heranziehung von §4 der Satzung geahndet werden. Bei Ausschluss eines Mitgliedes durch die Vorstandschaft nach §4 der Satzung muss das Häs zum Zeitwert an den Verein zurückgegeben werden. Der Zeitwert wird von der Vorstandschaft festgelegt.
- Bei Schadensfällen ist sofort ein Mitglied der Vorstandschaft zu verständigen. Schadensfällen können nach Ablauf einer Woche nicht mehr bearbeitet werden. Anzugsordnung: Das Häs verhüllt die Person des Maskenträgers während des Umzuges vollkommen.
- Verhalten bei Umzügen: Jeder Maskenträger hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass Mitbürger nicht belästigt oder zu schaden kommen. Der übermäßige Genuss von Alkohol vor oder während der Teilnahme an Veranstaltung ist vom Maskenträger zu unterlassen.
Die Stöcklehexen
1. Anziehordnung:
Das Häs soll in einem sauberen und ordentlichen Zustand sein.
Der Hästräger muss das komplette Häs tragen.
Das komplette Häs beinhaltet: grüne Bluse, Rupfenweste, schwarzer Unterrock, Streifenrock, schwarze Stulpen, schwarze Handschuhe. Die Bluse muss im Rock getragen werden und alle Knöpfe müssen bis oben geschlossen sein. Länge des Rocks: bis ca. Mitte Wadenbein.
Die Perücke muss ordentlich hergerichtet sein, d.h. z.B. einzelne Strähnen hochstecken, auftupieren …, außerdem sollte sie mit Efeu und Spinnen dekoriert sein. Frauen können ohne Perücke springen, wenn sie langes, blondes Haar haben. Sie müssen aber ebenfalls die Harre wie die Perücke geschmückt haben.
Es sind schwarze oder dunkelbraune Schuhe bzw. Stiefeletten zu tragen - keine Turnschuhe.
Frauen haben einen geschmückten Weidenkorb (Efeu, Tannenzapfen) mitzutragen.
Männer müssen einen Besen mitführen.
Der Trinkbecher ist während dem Umzug nicht sichtbar zu tragen.
Auf jedem Häs muss auf dem rechten Oberarm ein Wappen und eine Nummer aufgenäht sein.
2. Schminkordnung:
Das Gesicht muss komplett grün geschminkt sein.
Mit schwarzem Kajal werden Konturen laut Schminkvorlage aufgemalt.
Die Lippen sind mit dunkelrotem Lippenstift geschminkt.
Männer müssen rasiert sein.
Die Schminkfarben müssen von jedem einzelnen selbst gekauft werden.
3. Häsausleihung:
Ein Hästräger, der sein Häs an ein Nichtmitglied ausleiht, haftet für daraus entstehendes Verschulden und Schäden jeglicher Art.
Hästräger, die ihr Häs verleihen, haben den Träger auf die Bestimmungen hinzuweisen und den Gruppenleiter oder den Häswart vorher in Kenntnis zu setzen. Der Gruppenleiter/Häswart muss seine Zustimmung erteilen.
4. Das Häs darf in der Öffentlichkeit nur in der Zeit von der Maskenbefreiung bis zur Maskenverbannung getragen werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen Häser nur mit Einwilligung der Vorstandschaft auftreten.
5. Bei Schadensfällen ist sofort ein Mitglied der Vorstandschaft zu verständigen. Schadensfälle können nach Ablauf einer Woche nicht mehr bearbeitet werden.
6. Verhalten bei Umzügen:
Jeder Hästräger hat sich in der Öffenlichkeit so zu verhalten, dass Mitbürger nicht belästigt werden oder zu Schaden kommen.
Der übermäßige Genuss von Alkohol vor oder während der Teilnahme an Veranstaltungen ist vom Hästräger zu unterlassen.
7. Verstöße gegen die Häsordnung können von der Vorstandschaft unter Heranziehung von $4 der Satzung geahndet werden. Bei Ausschluss eines Mitglieds durch die Vorstandschaft nach §4 der Satzung muss das Häs zum Zeitwert an den Verein zurückgegeben werden. Der Zeitwert wird von der Vorstandschaft festgelegt.